Apostel Harburg

Der Kirchengemeinderat

Burkhard Senf
Vorsitzender des Kirchengemeinderates

"Ich liebe die Apostelgemeinde, weil sich hier so viele unterschiedliche Menschen versammeln, die Gott erleben und seine Liebe weitergeben wollen."

Nina Hartmann-Blath
Stellvertretene Vorsitzende

"Möglichst viele Menschen sollen in Apostel eine Heimat finden, sich einbringen, im Glauben wachsen und die Zukunft von Apostel aktiv mitgestalten."

Sabine Behringer

"Apostel soll eine einladende Ortsgemeinde in der Nachfolge Christi sein."

Kerstin Cohrs

"Apostel soll auch in Zukunft eine einladende, lebendige und bunte Gemeinde bleiben."

Michael Cohrs

„Ich freue mich in der Apostelgemeinde mitarbeiten zu dürfen. Mitarbeit heißt für mich Mitgestaltung, nach vorne denken und da haben wir ja einiges vor der Brust. Gut, dass wir als Bodenpersonal Unterstützung von oben haben!“

Cord Köster

"Andere aus meiner eigenen tiefen Überzeugung heraus zu motivieren ist mir wichtig. Unsere Gemeinde soll weiter wachsen."

 

Rena Lewitz

 

"Apostel ist für mich ein Ort, wo Gottes Liebe erfahrbar wird. Eine Gemeinschaft aller Generationen, wo wir einander wertschätzen und füreinander da sind."

 

Folke Meyer

"Mein Wunsch ist es, dass sich die Apostelgemeinde generationsübergreifend weiterentwickjelt und dadurch gestärkt wird."

 

Werner Pahl

"Die Apostelgemeinde kann ein Leuchtturm des aktiven und gelebten Christseins in Hamburgs Süden werden."

Aufgaben des Kirchengemeinderates

Der Kirchengemeinderat (früher Kirchenvorstand) trägt gemäß der Gemeindeordnung der Nordkirche Sorge dafür, dass

  1. das Evangelium der Schrift und dem Bekenntnis gemäß verkündigt wird;
  2. diese Botschaft auf vielfältige und einladende Weise erfahrbar werden kann und im Leben der Kirchengemeinde und ihrer Glieder immer wieder neu Gestalt gewinnt;
  3. die Kirchengemeinde ihren öffentlichen Auftrag in der Gesellschaft und ihren Dienst in Diakonie, Mission und Ökumene sowie Bildung wahrnimmt;
  4. der Friede in der Kirchengemeinde gewahrt und die Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi gestärkt wird.

Für den Aufbau und die Gestaltung des Lebens der Kirchengemeinde hat der Kirchengemeinderat folgende Aufgaben:

  1. Er ist im Rahmen der kirchlichen Ordnungen verantwortlich für die Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen, beschließt über die Gestaltung und Nutzung der gottesdienstlichen Räume und legt die Gottesdienstzeiten fest. Er sorgt sich um lebendigen Gottesdienst und nimmt sich der Pflege der Kirchenmusik an;
  2. Er sorgt dafür, dass das Evangelium allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in alters- und situationsgerechten Angeboten zugänglich ist und fördert den Austausch darüber und die Gemeinschaft in Gruppen und Kreisen;
  3. Er sucht Gemeindeglieder dafür zu gewinnen, sich in der Kirchengemeinde zu engagieren;
  4. Er begleitet, unterstützt und schützt die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Pastorinnen und Pastoren in ihrem Dienst und fördert deren Zusammenarbeit;
  5. Er bemüht sich um finanzielle Mittel für die Arbeit der Kirchengemeinde und stärkt die Bereitschaft ihrer Mitglieder, diesen Dienst durch Spenden mitzutragen;
  6. Er wirkt darauf hin, dass die Kirchengemeinde sich denen zuwendet, die in besonderer Weise Nähe und Hilfe brauchen. Er sorgt dafür, dass sie die diakonischen Einrichtungen in ihrem Bereich unterstützt und hilft, weltweit Not zu lindern;
  7. Er stärkt die Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden und mit Diensten und Werken in einem guten Miteinander;
  8. Er fördert die ökumenische Gemeinschaft.